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Internationale Summer-School 2023: Post-Holocaust-Remedies

Rechtliche Wiedergutmachungsinstrumente nach dem Holocaust als Lernprozess

Willkommen auf der Programmseite der Post-Holocaust-Remedies-Summer School 2023, die im Rahmen des Projekts „Die Entwicklung rechtlicher Wiedergutmachungsinstrumente nach dem Holocaust als Lernprozess“ von der Professur für Öffentliches Recht und Völkerrecht, Justus-Liebig-Universität Gießen, in Kooperation mit der Juristischen Fakultät der Reichman Universität (Herzliya, Israel) stattgefunden hat. Studierende der Rechtswissenschaften sowie benachbarter Disziplinen wurden herzlich eingeladen, sich für die Teilnahme an der vierwöchigen Summer School vom 18.08.2023 - 15.09.2023 zu bewerben. Für das jeweils mit zwei Wochen an den beiden Kooperationsuniversitäten angesetzte Curriculum zur Geschichte sowie Weiterentwicklung rechtlicher Wiedergutmachungsinstrumente zur Bewältigung der Folgen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen standen 25 Vollstipendienplätze zur Verfügung, die jeweils an zehn Studierende aus Israel und Deutschland vergeben wurden. Weitere fünf Stipendien wurden kolumbianischen Studierenden eine Teilnahme ermöglicht.

Während des jeweils zweiwöchigen Aufenthaltes in Israel und Deutschland wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit den rechtlichen Kernfragen in Bezug auf Wiedergutmachungsinstrumente für Holocaustopfer auseinandersetzen. Dabei sollten rechtliche Begriffe sowie Prämissen und der (quasi-) gerichtliche Umgang mit ihnen in unterschiedlichen Kontexten, sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene, kritisch in den Blick genommen werden. So wurden etwa die Dynamik der rechtlichen und historischen Definition des „Ghettos“ nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) unter Heranziehung der einschlägigen Rechtsprechung beleuchtet und die Implikationen einer solchen Definition im Lichte der „Transitional Justice“ zu bewertet. Die Kurse wurden durch eine interdisziplinäre Ausrichtung die notwendige Ergänzung einer rein rechtlichen Perspektive durch geschichts- und sozialwissenschaftliche Fragestellungen sichergestellt. Daher bildeten auch die Dozenteninnen und Dozenten eine internationale und wissenschaftlich heterogene Gruppe ab, zu der neben Akademikerinnen und Akademikern auch Betroffene und Praktikerinnen und Praktiker, etwa aus der Justiz oder dem Archivwesen zählen. Dadurch wird eine Vielfalt von Perspektiven und Einblicken in die Thematik gewährleistet. Begleitet wurden die Unterrichtseinheiten von Exkursionen zu einschlägigen Einrichtungen, etwa ein Besuch in Yad Vashem in Berlin, wo sich die Studierenden mit Vertretern der Bundesregierung getroffen haben, um sich mit ihnen auszutauschen.

Die Studierenden hatten die Möglichkeit, Probleme und Fragen in Bezug auf die Thematik aus akademischer, politischer, gesellschaftlicher und justizieller Perspektive zu erschließen. Sie hatten so die Möglichkeit, während ihres Studiums mit anderen Teilnehmenden und Akteuren aus Forschung, Politik sowie Betroffenenverbänden aus verschiedenen Ländern in Kontakt zu treten und sich somit bereits früh international zu vernetzen.