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Internationale Summer-School 2023: Post-Holocaust-Remedies

Die Anmelde- und Bewerbungsphase für die diesjährige Summer-School in Israel und Deutschland hat begonnen

Rechtliche Wiedergutmachungsinstrumente nach dem Holocaust als Lernprozess

Willkommen auf der Programmseite der Post-Holocaust-Remedies-Summer School 2023, die im Rahmen des Projekts „Die Entwicklung rechtlicher Wiedergutmachungsinstrumente nach dem Holocaust als Lernprozess“ von der Professur für Öffentliches Recht und Völkerrecht, Justus-Liebig-Universität Gießen, in Kooperation mit der Juristischen Fakultät der Reichman Universität (Herzliya, Israel) ausgerichtet wird. Studierende der Rechtswissenschaften sowie benachbarter Disziplinen sind herzlich eingeladen, sich für die Teilnahme an der vierwöchigen Summer School vom 18.08.2023 - 15.09.2023 zu bewerben. Für das jeweils mit zwei Wochen an den beiden Kooperationsuniversitäten angesetzte Curriculum zur Geschichte sowie Weiterentwicklung rechtlicher Wiedergutmachungsinstrumente zur Bewältigung der Folgen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen stehen 25 Vollstipendienplätze zur Verfügung, die jeweils an zehn Studierende aus Israel und Deutschland vergeben werden sollen. Weitere fünf Stipendien sollen kolumbianischen Studierenden eine Teilnahme ermöglichen.

Zu den Aufnahmekriterien zählen v.a. hinreichende Kenntnisse der englischen Sprache – diese ist alleinige Arbeits- und Tagungssprache.

Während des jeweils zweiwöchigen Aufenthaltes in Israel und Deutschland werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich mit den rechtlichen Kernfragen in Bezug auf Wiedergutmachungsinstrumente für Holocaustopfer auseinandersetzen. Dabei sollen rechtliche Begriffe sowie Prämissen und der (quasi-) gerichtliche Umgang mit ihnen in unterschiedlichen Kontexten, sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene, kritisch in den Blick genommen werden. So sind etwa die Dynamik der rechtlichen und historischen Definition des „Ghettos“ nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) unter Heranziehung der einschlägigen Rechtsprechung zu beleuchten und die Implikationen einer solchen Definition im Lichte der „Transitional Justice“ zu bewerten. Die Kurse werden durch eine interdisziplinäre Ausrichtung die notwendige Ergänzung einer rein rechtlichen Perspektive durch geschichts- und sozialwissenschaftliche Fragestellungen sicherstellen. Daher bilden auch die Dozenteninnen und Dozenten eine internationale und wissenschaftlich heterogene Gruppe ab, zu der neben Akademikerinnen und Akademikern auch Betroffene und Praktikerinnen und Praktiker, etwa aus der Justiz oder dem Archivwesen zählen. Dadurch wird eine Vielfalt von Perspektiven und Einblicken in die Thematik gewährleistet. Begleitet werden die Unterrichtseinheiten von Exkursionen zu einschlägigen Einrichtungen, etwa ein Besuch in Yad Vashem und in Berlin, wo die Studierenden mit Vertretern der Bundesregierung zusammentreffen werden, um sich mit ihnen auszutauschen.

Die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber werden nicht nur die Möglichkeit haben, Probleme und Fragen in Bezug auf die Thematik aus akademischer, politischer, gesellschaftlicher und justizieller Perspektive zu erschließen. Sie werden schon während ihres Studiums mit anderen Teilnehmenden und Akteuren aus Forschung, Politik sowie Betroffenenverbänden aus verschiedenen Ländern in Kontakt treten und sich somit bereits früh international vernetzen.

Die Bewerbungsphase ist geöffnet. Wir freuen uns auf alle Interessierten. Bis zum 10.06.2023 ist die Online-Registrierung möglich. Über die häufigsten und wichtigsten Fragen informieren Sie die FAQ.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Bewerbung!