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70 Years of German Compensation Law - Germany’s Responsibility for Victims of WWII and the Holocaust

Am 15. September 2022 gedachte die deutsche Regierung dem 70-jährigen Bestehen des Entschädigungsgesetzes für Opfer des Zweiten Weltkriegs und des Holocaust. Dieses hatte seine Anfänge im Dezember 1951, als der damalige deutsche Bundeskanzler Konrad Adenauer eine später berühmte Rede über die moralische Verpflichtung der jungen Republik gegenüber den im Namen des deutschen Volkes begangenen Verbrechen hielt. Diese Erklärung im Parlament ebnete den Weg für komplizierte Verhandlungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Staat Israel und der Jewish Claims Conference. Diese Verhandlungen führten zum Luxemburger Abkommen vom 10. Dezember 1952 und dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG). Dieses Gesetz war die erste von vielen Initiativen, die im Laufe der folgenden Jahre ergriffen wurden. Die Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990 und der Untergang der Sowjetunion brachten die Notwendigkeit mit sich, ungelöste Entschädigungsfragen sowohl mit jüdischen Holocaust-Opfern als auch mit anderen Gruppen zu klären. Die Einrichtung des Erinnerungs-, Vergangenheits- und Zukunftsfonds für die Opfer der Zwangsarbeit und die Verabschiedung der Novelle des Bundessozialhilfegesetzes (ZRBG) - des so genannten Ghettorentengesetzes - gehören zu den jüngeren Schritten in der Geschichte der deutschen Entschädigung. Der Rechtsexperte Avi Weber gibt einen Überblick über diese Entwicklungen, einen Rückblick auf das Erreichte, aber auch einen kritischen Blick auf die fortbestehenden und zukünftigen Verpflichtungen der Bundesregierung.

Das ganze Video in Englischer Sprache kann hier aufgerufen werden.